Ihr Entsorgungsfachbetrieb
Im Einzelnen stellt die Entsorgungsfachbetriebeverordnung u.a. folgende erhöhte Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe: Anforderungen an die Betriebsorganisation, Anforderungen an die personelle Ausstattung, Führen eines Betriebstagebuches, Dokumentation der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten und lückenloser Nachweis aller Abfallströme, ausreichender Versicherungsschutz, besondere Anforderungen an das Leitungspersonal und die Betriebsinhaber, spezielle Anforderungen an die regelmäßige Fortbildung für das gesamte Personal, an die Arbeitssicherheit.
Als Händler und Makler werden weitere zusätzliche Anforderungen an uns gestellt. Sie werden im einzelnen durch die LAGA-Vollzugshilfe “Zertifizierung von Händlern und Vermittlern als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 53 KrWG" festgelegt.